Ich hatte ja schon einmal wichtige Unterlagen zusammengesucht.
Dabei handelt es sich um die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht. Durch eine Gesetzesänderung sind Teile dieser „alten“ Dokumente ungültig und sollten neu erstellt werden.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung. (Quelle Wikipedia)
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. (Quelle Wikipedia)
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. (Quelle Wikipedia)
Ich habe auf den Webseiten der Malteser am PC ausfüllbare Vorlagen gefunden – diese findet ihr hier.