Wie gerade auf Telepolis zu lesen wurde ein Metal-Fan von einer Anwaltskanzlei abgemahnt, da er eine vor Jahren LEGAL erworbene CD, wieder verkaufen wollte. Zuerst sollten wohl 751,80 Euro fällig werden. Nach einem Hinweis des „Raubkopiermörders“ auf falsche Voraussetzungen für diese Summe (es wurde ein Filesharingprozess zum Anlass genommen) ist diese anscheinend auf 100 Euro gesenkt worden.
Hinweis des Anwalts für alle, die solche Sachen ausschließen möchten:
Wer jedes Risiko ausschließen wolle, der dürfe allerdings keine gebrauchten CDs verkaufen, sondern müsse sie behalten oder vernichten.
Ist doch ein richtig guter Tipp vom Anwalt , oder?
Quelle: Telepolis