Volksvertreter – Zulagen – Recht – Verfassungsbruch

Zitat: swr.de
Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind bindend für alle – sollte man meinen. Doch ausgerechnet Fraktionen in den deutschen Landtagen setzen sich einfach über eine solche höchstrichterliche Entscheidung hinweg. Im Jahr 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende neben ihren Diäten keine weiteren Zulagen bekommen dürfen. Doch eine Umfrage von REPORT MAINZ unter allen Landtagsfraktionen zeigt: In den meisten Landesparlamenten wird mit Zusatz-Diäten sehr großzügig umgegangen. Pro Jahr werden rund 4,5 Mio Euro Steuergeld dafür ausgeben. Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim sieht darin einen klaren Verfassungsbruch und die Unabhängigkeit von Abgeordneten in Gefahr.
Ende Zitat ->  Link zum Original

Schreibe einen Kommentar