Wer ein wenig hinter die Kulissen des Zugangserschwerungsgesetzes schauen will sollte sich mal diesen Beitrag, zur Sinnlosigkeit der Sperren, anschauen ! <-Video
Es wird endlich mal angezeigt worum es WIRKLICH geht. Es geht nicht im geringsten um den Schutz der Kinder, oder um das Dingfest machen der Verantwortlichen. Es ist Wahl und das ist alles. Wählerstimmen mit einem Gesetz, welches NICHT ein Kind schützt, will man fangen. Das Thema ist wunderbar publizierbar, da natürlich niemand für KiPo ist.
Hier mal ein paar Auszüge aus einer Anfrage der FDP! Die Antworten entlarven einmal mehr die Lügen der Zensurula.(gekürzt)
Zitat http://verlorenegeneration.de
Frage 4: In welchen Ländern steht Kinderpornographie noch nicht unter Strafe?
Antwort (stark gekürzt): Wissen wir nicht, weil wir uns nicht damit beschäftigt haben.
Frage 6: Wie viele Server, auf denen sich kinderpornographische Inhalte befinden, stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort (gekürzt): Wie schon bei Frage 4 dargestellt, weiß die Bundesregierung nicht, wo Kinderpornographie nicht verboten ist. Sie hat auch keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.
Frage 7 (gekürzt): Ist es zutreffend, dass sich der größte Teil der gefundenen Kinderpornographie auf Server in der USA befindet?
Antwort (gekürzt): Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Größenordnung die gegebenenfalls auf Servern in den USA befindliche Kinderpornographie weltweit einnimmt.
Frage 11: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort (gekürzt): Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. Dänemark hat mal von sich aus den Teil der Liste mit deutschen Domains gesendet.
Frage 13 (gekürzt): Befanden sich auf den Listen auch deutsche Angebote? Wie viele?
Antwort (stark gekürzt): Auf der Liste waren 119 Domains, die auch in Deutschland gehostet wurden. Das BKA stellte fest, dass die Domains entweder nicht aufrufbar waren, keine kinderpornographischen Inhalte enthielten oder Grenzfälle enthielten, die nicht nach Deutschem aber möglicherweise nach dänischem Recht strafbar sind.
Frage 17: Auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland.
Zitat Ende
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