CDU Wahlkampf mit vergewaltigten Kindern

Gestern auf Heise hat Herr Schäuble zugegeben,  „das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.“  Hier der Link zum Artikel auf Heise. Hier der Link zum Beitrag im Spiegel.

Es ist einfach nur zum Kotzen – es wird wirklich Wahlkampf mit misshandelten, vergewaltigten, geschändeten  Kindern gemacht.
CDU Wähler sollten sich was schämen, eine solche Partei zu unterstützen!

Mir persönlich war es ja klar,  es ging nur um Polemik und Wählerstimmen. Das dies nun klar zum Ausdruck kommt, sollte hoffentlich viele nachdenklich machen. Wie verhält es sich nun genau mit Überwachung, Sperrung, Zensur? Das Zensurgesetz diente also dem Wahlkampf, wem soll die verstärkte Überwachung und das ständige Beschneiden der Bürgerrechte dienen?  Geht es wirklich um mehr Sicherheit für die Bürger, oder geht es um mehr Sicherheit der sogenannten „Elite“ VOR  dem Bürger? So langsam sollte wirklich jeder die Lügen und Verschleierungen erkennen, jeder muss sich langsam Gedanken machen. Die DDR wird immer als Unrechtsstaat bezeichnet – wie lange ist die derzeitige BRD von einem solchen noch entfernt? Die Stasi hat es mit Masse gemacht, viele Spitzel waren unterwegs. Das geht allein schon Aufgrund der Kosten heutzutage nicht mehr, es müssen andere Mittel und Wege gefunden  (hat uns die derzeitige Wirtschaftskrise vor mehr Überwachung geschützt?) werden.

Ich kann das Gebrabbel um rechtsfreie Räume nicht mehr hören. Wann wird eigentlich endlich was sinnvolles gegen Berufsabmahner und ähnliches Gesocks  unternommen. Ich glaube so richtig wird da nie etwas geschehen, davon ist die sogenannte „Elite“ ja nicht betroffen.

Die CDU sollte sich schämen!

5 Gedanken zu „CDU Wahlkampf mit vergewaltigten Kindern“

  1. Im Großen und Ganzen liest sich der Artikel ganz gut!

    Wenn das wirklich dabei bleibt bin ich schon sehr zufrieden. Es konnte ja wiklich nicht angehen, dass jeder willkürlich bespitzelt werden kann.

    „Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern Verdächtiger ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.“

  2. Ich weiß nicht genau, was Du mit gut lesen meinst.
    Die Vorratsdatenspeicherung geht weiter, genauso wie bisher – da ändert sich GAR NICHTS. Allein die Nutzung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung soll auf schwere Gefahrenssituationen beschränkt werden? Was genau ist damit gemeint?
    Du wirst genauso bespitzelt, wie vorher.

    Zugangserschwerungsgesetz ist auch nicht geändert worden. Das immer zuerst versucht wird die entsprechenden Seiten zu löschen stand schon im „alten“ Zugangserschwerungsgesetz drin. Das Gesetz soll erstmal ausgesetzt werden, ja tolll – da ändert sich leider auch nix. Die Zensurinfrastruktur wird weiterhin aufgebaut, DNS Server werden bereits getestet. Von Abschaffen oder Rückfahren der bereits enstandenen Struktur ist nichts zu lesen.

    Meiner Meinung nach nur Gelaber – ich hatte mir wirklich mehr versprochen.

  3. hmm ich finds schon mal gut das nun nicht jeder x-beliebige Beamter deinen Computer durchsuchen darf!
    Und wenn in schweren Verdachtsfällen durch einen Bundesstaatsanwalt veranlasst werden muss das jemand durchsucht wird um Straftaten aufzudecken, find ich das auch richtig.

    Was mich nur von anbeginn gestört hat war, dass man ohne triftigen Grund und ohne das jemand die Oberhand hat, der auch die nötige Ausbildung dazu genossen hat, wahllos auf anderen PC´s stöbern, Daten herunterladen sowie verändern und zurück spielen konnte.

    Und das ist meines Erachtens (laut dem Artikel) nun nicht mehr so in dieser Art möglich!
    Das find ich gut!

  4. Im März 2005 wurde der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, gebeten, eine Möglichkeit zu schaffen, heimlich Computer von Verdächtigen auszuspionieren. Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), wurden somit bereits seit 2005 Online-Untersuchungen per geheimer Dienstanweisung ermöglicht. [18] Erst im Juli 2005 wird das Parlamentarische Kontrollgremium informiert.

    Obi, glaubst Du wirklich das sich irgendeiner an etwaige Vorschriften hält? Später kann man alles verschleiern oder rechtfertigen, es gehört komplett verboten. Wie leicht kann man sich dieses Bundestrojaner einfangen, wenn man, wie auch immer, in die Man-in-the-middle-Attacke gelangt. (Das Teil wird wohl hauptsächlich bei Downloads untergeschoben) siehe ->http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung
    Jeder Beamte konnte das auch schon „vorher“ NICHT.

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